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Was wird mit der BEG-Reform ab 2023 gefördert?

Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

 

Die zur Verfügung stehenden Steuermittel sollen zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt und damit die Fördereffizienz am höchsten ist, das ist bei Sanierungen der Fall. Außerdem hilft die Sanierungsförderung den Bürgerinnen und Bürgern dabei, langfristig Geld zu sparen.

 

Nach den Änderungen vom Sommer 2022 folgen nun weitere Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)
  • Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
  • Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen
  • Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen

 

Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.

Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt.

 

Genaues zum zweiten Reformschritt der BEG finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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