Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) teilt mit: Bayern hat die Soforthilfe des Freistaates und des Bundes zu einem Antragsverfahren zusammengeführt. Wir stellen ausgewählte Informationen der vbw zur Verfügung. Wichtig: Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten gibt es keine Vermögensprüfung. Hier gelangen Sie zum Merkblatt "Soforthilfe Corona der Bayerischen Staatsregierung" unter Corona-Informationsdienst, Liquide bleiben.
Für Azubis im 2. und 3. Lehrjahr entfällt derzeit die Berufsschule, sie müssen in den Betrieb. Aber was ist mit BGJ-lern: Dürfen sie ein Praktikum beim zukünftigen Ausbilder machen? Und wie sieht es aktuell mit Schnupperlehren aus? Diese Fragen beantwortet der Landesinnungsverband in einem Merkblatt, unter Corona-Informationsdienst und "Basiswissen für Unternehmer".
Wegen der aktuellen Corona-Situation gewährt die SOKA-BAU/UKB ihren Mitgliedern einige Beitragserleichterungen. Hier lesen Sie, welche Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen wurden. Unter anderem berechnet die SOKA-BAU/UKB für die Monate März, April und Mai 2020 keine Verzugszinsen.
Die schriftliche Gesellenprüfung ist für 22. Juni 2020 angesetzt. Damit sich Zimmerer-Azubis darauf vorbereiten können, hat der Landesinnungsverband die komplette Gesellen- und Zwischenprüfung 2019 online gestellt. Außerdem wurde das BGJ-Handout für Azubis überarbeitet, die das Berufsgrundbildungsjahr überspringen.
In Zeiten von Corona gelten für Baustellen und die Fahrt dorthin bestimmte Regeln. Die BG Bau hat dazu eine Handlungshilfe erstellt, sie ist für Innungsmitglieder im internen Bereich zu finden unter Corona-Informationsdienst. Dort wird auch erklärt, wann Kurzarbeitergeld angefordert werden kann, wie Sie eine Behinderungsanzeige machen und eine Corona-Soforthilfe bei der Staatsregierung beantragen.
Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen ab 21. März um null Uhr angeordnet. Damit Zimmerer weiterhin zu ihren Arbeitsorten fahren dürfen, müssen sie eine Arbeitgeberbescheinigung dabei haben. Diese können Innungsmitglieder hier im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst herunterladen.
Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass Handwerker ihren Betrieb wegen der Corona-Pandemie vorerst nicht schließen müssen. Weitere Erklärungen dazu finden Innungsmitglieder in einem Hinweisblatt des Landesinnungsverbandes.
Wie können Arbeitgeber in Zeiten der Corona-Krise Kurzarbeitergeld beantragen? Dafür haben die Bundesagentur für Arbeit und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ein Erklärvideo erstellt. Innungsmitglieder finden es im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst. Denn auch der Landesinnungsverband ist Mitglied der vbw.
Wegen des Coronavirus stellen sich Arbeitgeber derzeit viele Fragen. Deshalb hat der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks einen Corona-Informationsdienst eingerichtet - ausschließlich für Innungsmitglieder. Sie kommen hier direkt zum Portal.
„Mehr Holzbau“ lautet Punkt 9 der Klimaschutzoffensive der Bayerischen Staatsregierung. Am 20. Februar 2020 lud Forstministerin Michaela Kaniber zu einem Runden Tisch.